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optionale Angaben

REACH Verordnung

Nach der REACH Verordnung Artikel 33 sind wir verpflichtet, Ihnen mitzuteilen, wenn ein geliefertes Erzeugnis einen Stoff der SVHC Kandidatenliste für das Zulassungsverfahren (https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table) zu mehr als 0,1% enthält. Bezugsgröße ist das kleinste Erzeugnis eines zusammengesetzten Erzeugnisses (Definition unter https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/REACH/Erzeugnisse/Erzeugnisse_node.html).

In der nachfolgenden Liste führen wir gwa Produkte mit Bauteilen auf, in denen der Stoff Blei (EC Number: 231-100-4, CAS Number: 7439-92-1) zu mehr als 0,1% enthalten ist. Es handelt sich um Bauteile mit Komponenten aus Messing. Da Blei als Legierungsbestandteil festgebunden ist und somit keine Exposition zu erwarten ist, sind keine zusätzlichen Angaben zur sicheren Verwendung notwendig.

VAA-Ventilanbohrarmatur

Die Trinkwasserverordnung wird von REACH nicht unmittelbar berührt, weshalb alle unsere Produkte im Kontakt im Trinkwasser wie bislang ohne jegliche Einschränkung geeignet, geprüft und zugelassen sind. Wir verwenden ausschließlich Werkstoffe, die aufgrund ihrer trinkwasserhygienischen Eignung der UBA-Positivliste entsprechen gemäß folgender Auflistung.

  • Ventilanbohrarmaturen
  • Prüfarmaturen
  • Adapter/Formwerkzeuge
  • Spüleinrichtungen
  • Druckminderer
  • PE-Gelenkverbinder
  • Wasserzählerschächte
  • Gaszählerschächte
  • Wasserentnahmesäulen
  • Gartenhydranten

Zu Fragen stehen wir unter info@gwa-armaturen.de zur Verfügung.